Bedingte Geldstrafe: Während sich vor dem Basler Strafgericht Teilnehmer*in um Teilnehmer*in der «Nazifrei»-Demo vom November 2018 verantworten mussten und teilweise zu harschen Strafen verurteilt wurden, blieb es um die Demonstrant*innen der Pnos-Kundgebung selbst unheimlich ruhig. Bis jetzt. Denn nun hat es die Basler Staatsanwaltschaft doch noch geschafft, den ehemaligen Basler Sektionschef der Partei National Orientierter Schweizer, Tobias Steiger, zu verurteilen.
Und zwar wegen antisemitischer Äusserungen. Konkret verurteilte die Staatsanwaltschaft den Rechtsextremen zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 80 Franken und einer Busse von 2200 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten und Gebühren von über 6000 Franken.
Der mediale Druck scheint Wirkung gezeigt zu haben: Vor sechs Tagen sendete «10vor10» einen Beitrag, in dem der Basler Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, das mittlerweile zweieinhalb Jahre alte Strafverfahren auf die lange Bank zu schieben. Der Neonazi hatte an einer Pnos-Aktion im November 2018 eine Rede gehalten, in der er diskriminierende und rassistische Äusserungen von sich gab, für die er nun belangt wird. Zudem leugnete er auf Facebook de Holocaust. Die Anzeige gegen Steiger hatte damals der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) eingereicht.
«10vor10» und die Basler linksaktivistische Gruppierung «Grauer Block» kritisierten die Staatsanwaltschaft für ihr zögerliches Vorgehen im Fall Steiger, während linke Gegendemonstrant*innen der Pnos-Aktion von 2018 bereits zahlreich verurteilt wurden. Der «Grauer Block» hatte am 22. April 2021 Anzeige gegen Steiger eingereicht. Es sei noch zu wenig passiert, um Steiger zur Rechenschaft zu ziehen, sagte Jürgen Saalfrank, Mitglied der Gruppierung und Mitarbeiter des Restaurants Hirscheneck.
Seine Rede an der Pnos-Demo von vor mehr als zwei Jahren ist aber nicht Steigers einziges Vergehen. In der Vergangenheit versuchte sich der Neonazi auf diversen Social-Media-Plattformen Gehör zu verschaffen und verbreitete antisemitische und hetzerische Inhalte. Bajour berichtete von Steigers diskriminierenden Beiträgen in einer Telegram-Gruppe, die dann von linksautonomen Aktivist*innen lahmgelegt wurde. 2019 war der Rechtsextremist im Kanton Solothurn verurteilt worden, weil er einen Facebookpost rassistisch kommentiert hatte.
Ein anderes Urteil gegen Steiger ist noch hängig: Im Kanton Baselland läuft gegen ihn ein Verfahren wegen mutmasslicher rassistischer Diskriminierung.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund sei froh und erleichtert über das Urteil der Basler Staatsanwaltschaft, so Jonathan Kreuter, Generalsekretär des SIG.
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