Prozesse wegen 1. Mai 2023
Am Montag, 24. August 2026 fand am Strafgericht Basel (Schützenmattstrasse) wieder ein Prozess gegen eine Person statt, die am 1. Mai 2023 von der Polizei drangsaliert wurde. Anklage: Hinderung einer Amtshandlung. Auf dem Videomaterial (insgesamt 30 (!) Stunden) hat sich nichts gefunden, was die Anklage der Staatsanwaltschaft stützen würde. So hat die Richterin - wenn auch etwas widerwillig - die Angeklagte vollumfänglich freigesprochen. Yeah!
Ihr findet unten ein PDF und den Text des Schlussworts, das die Angeklagte vor Gericht gehalten hat.
Remember: Auch das Mitglied des Grauen Blocks, das am Dienstag, 14.7., einen Prozess wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte» sowie «Hinderung einer Amtshandlung» hatte, wurde vollumfänglich freigesprochen! Die Medienmmitteilung dazu hier als PDF und weiter unten als Text.
PS: Ein weiterer Prozess findet am 26. November 2026 ab 08.15 Uhr statt.
Ihr findet unten ein PDF und den Text des Schlussworts, das die Angeklagte vor Gericht gehalten hat.
Remember: Auch das Mitglied des Grauen Blocks, das am Dienstag, 14.7., einen Prozess wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte» sowie «Hinderung einer Amtshandlung» hatte, wurde vollumfänglich freigesprochen! Die Medienmmitteilung dazu hier als PDF und weiter unten als Text.
PS: Ein weiterer Prozess findet am 26. November 2026 ab 08.15 Uhr statt.
| schlussworte_prozess_ir.pdf |
Prozess am Basler Strafgericht – 24.8.2026, Schlusswort zum 1. Mai 2023
Am 1. Mai 2023 habe ich, wie schon seit vielen Jahren, an der
Kundgebung zum internationalen Tag der Arbeit teilgenommen. Weil für mich soziale Gerechtigkeit eine Grundprämisse für ein gesellschaftliches Miteinander ist. Dafür setze ich mich ein, beruflich, ehrenamtlich und eben
auch auf der Strasse. Und nicht zuletzt weil ich auch Mutter bin, sehe ich es als Pflicht gegenüber den jüngeren Generationen, Zivilcourage zu zeigen, wenn die Werte, die man vertritt mit Füssen getreten werden.
Bei der Einkesselung am 1. Mai 2023 ist definitiv eine rote Linie überschritten worden! Dass – und insbesondere wie – die bewilligte Kundgebung auf der bewilligten Route gleich zu Beginn von der Polizei verhindert wurde, hat mich zutiefst schockiert. Die Machtdemonstration der Polizei bei diesem absurden und so offenkundig fehlgeleiteten Einsatz
und das zermürbende juristische Nachspiel sind eines demokratischenLandes absolut unwürdig. In der Schweiz, die sich in ihremSelbstverständnis quasi als Urmutter der Demokratie sieht, solltegewährleisten sein, dass nicht das Recht der Stärkeren siegt.
Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten in Basel auf eine Art Hand in Hand, bei der Zweifel an einer klaren Gewaltentrennung aufkommen. Mit einem autoritären und eskalierenden Vorgehen werden Demonstrierende, die für linke Anliegen einstehen, immer stärker eingeschüchtert,
drangsaliert und gezielt verfolgt. Es findet eine ontinuierliche
Verschärfung des eingesetzten Repressionsapparates statt, polizeiliche Übergriffe und das Missachten der Grundrechte scheinen zum Normalfall zu werden.
Frau Eymann, die seinerzeit noch recht neu im Amt war, hat an der ersten Grossratssitzung nach dem 1. Mai zu keiner der vier eingereichten Interpellationen zum Polizeieinsatz konkret Stellung genommen. Ihre erste Aussage, der Befehl zum Einsatz sei spontan getroffen worden, um zu verhindern, dass die Stadt wieder in Schutt und Asche gelegt wird,
bedient sich einer bedenkliche Kriegsrhetorik.
Dass ich heute vor Gericht stehe, ist eine klassische Opfer/Täterinnen Umkehrung. Von mir ist zu keiner Zeit Gefahr ausgegangen, vielmehr habe ich physische und psychische Gewalt von Seiten der Polizei erfahren. Aber kriminalisiert werde nun ich mit konstruierten Strafbeständen! Ich
möchte morgens noch in den Spiegel schauen können. Und obwohl es mich Überwindung, viel Energie und Lebensfreude kostet – ich werde das nicht zulassen und mich mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Weil ich persönlich strafrechtlich verfolgt werde, und aus Prinzip, für das Recht auf freie Meinungsäusserung und gegen Polizeigewalt!
Ich danke ganz herzlich den Menschen, die heute hier sind und allen, die mich begleiten und unterstützen. Sich gemeinsam und solidarisch wehren hilft gegen die Wut, die Angst und das Ohnmachtsgefühl.
Am 1. Mai 2023 habe ich, wie schon seit vielen Jahren, an der
Kundgebung zum internationalen Tag der Arbeit teilgenommen. Weil für mich soziale Gerechtigkeit eine Grundprämisse für ein gesellschaftliches Miteinander ist. Dafür setze ich mich ein, beruflich, ehrenamtlich und eben
auch auf der Strasse. Und nicht zuletzt weil ich auch Mutter bin, sehe ich es als Pflicht gegenüber den jüngeren Generationen, Zivilcourage zu zeigen, wenn die Werte, die man vertritt mit Füssen getreten werden.
Bei der Einkesselung am 1. Mai 2023 ist definitiv eine rote Linie überschritten worden! Dass – und insbesondere wie – die bewilligte Kundgebung auf der bewilligten Route gleich zu Beginn von der Polizei verhindert wurde, hat mich zutiefst schockiert. Die Machtdemonstration der Polizei bei diesem absurden und so offenkundig fehlgeleiteten Einsatz
und das zermürbende juristische Nachspiel sind eines demokratischenLandes absolut unwürdig. In der Schweiz, die sich in ihremSelbstverständnis quasi als Urmutter der Demokratie sieht, solltegewährleisten sein, dass nicht das Recht der Stärkeren siegt.
Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten in Basel auf eine Art Hand in Hand, bei der Zweifel an einer klaren Gewaltentrennung aufkommen. Mit einem autoritären und eskalierenden Vorgehen werden Demonstrierende, die für linke Anliegen einstehen, immer stärker eingeschüchtert,
drangsaliert und gezielt verfolgt. Es findet eine ontinuierliche
Verschärfung des eingesetzten Repressionsapparates statt, polizeiliche Übergriffe und das Missachten der Grundrechte scheinen zum Normalfall zu werden.
Frau Eymann, die seinerzeit noch recht neu im Amt war, hat an der ersten Grossratssitzung nach dem 1. Mai zu keiner der vier eingereichten Interpellationen zum Polizeieinsatz konkret Stellung genommen. Ihre erste Aussage, der Befehl zum Einsatz sei spontan getroffen worden, um zu verhindern, dass die Stadt wieder in Schutt und Asche gelegt wird,
bedient sich einer bedenkliche Kriegsrhetorik.
Dass ich heute vor Gericht stehe, ist eine klassische Opfer/Täterinnen Umkehrung. Von mir ist zu keiner Zeit Gefahr ausgegangen, vielmehr habe ich physische und psychische Gewalt von Seiten der Polizei erfahren. Aber kriminalisiert werde nun ich mit konstruierten Strafbeständen! Ich
möchte morgens noch in den Spiegel schauen können. Und obwohl es mich Überwindung, viel Energie und Lebensfreude kostet – ich werde das nicht zulassen und mich mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Weil ich persönlich strafrechtlich verfolgt werde, und aus Prinzip, für das Recht auf freie Meinungsäusserung und gegen Polizeigewalt!
Ich danke ganz herzlich den Menschen, die heute hier sind und allen, die mich begleiten und unterstützen. Sich gemeinsam und solidarisch wehren hilft gegen die Wut, die Angst und das Ohnmachtsgefühl.
Medienmitteilung des Grauen Blockes zur Verhandlung vor dem Basler Strafgericht vom 14.7.26 bzgl. Einsprache gegen einen Strafbefehl der Basler Staatsanwaltschaft zum 1. Mai 2023
Eine erneute Schlappe für die Basler Staatsanwaltschaft vor dem Basler Strafgericht: Das Gericht spricht einen Mann frei, der von der Stawa im Nachgang der bewilligten Kundgebung vom 1. Mai 2023 wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte» sowie «Hinderung einer Amtshandlung» einen Strafbefehl erhalten hatte. Der Mann, ein Mitglied des Grauen Blocks, war sich keines Vergehens bewusst und erhob Einsprache gegen den Strafbefehl.
Das Strafgericht kommt nun zum Schluss, dass die Stawa keinerlei Beweismittel geliefert habe, welche ihre Vorwürfe gegen den Angeklagten auch nur ansatzweise stützen würde. Deshalb hebt es den Strafbefehl vollumfänglich auf. Der durchschlagende Freispruch bedeutet, dass die Staatskasse – sprich die Steuerzahlenden – die gesamten Verfahrens- und Anwaltskosten übernehmen muss. «Die Stawa hat ihren Job nicht gemacht», meinte der Richter unter anderem in seiner Begründung. Ins Bild passt, dass von der Strafverfolgungsbehörde schon gar niemand zur Gerichtsverhandlung auftauchte.
Der Freispruch vom Dienstag ist nicht die erste Niederlage für die Stawa bei ihrer übereifrigen, ziemlich willkürlichen Verfolgungskampagne zum 1. Mai 2023. Bereits bei früheren Verhandlungen hatte das Gericht die Arbeit der Stawa hinterfragt und die Strafbefehle von weiteren Angeklagten reduziert.
Arbeitet die Staatsanwaltschaft einfach schlampig, wie das Gericht – in milderen Worten – am Dienstag suggerierte? Wir vermuten, dahinter steckt vielmehr eine klare Strategie. Die Stawa deckt einfach möglichst viele politisch aktive Menschen mit konstruierten, teils frei erfundenen Vorwürfen ein, ohne sich dabei allzu viel Arbeit zu machen. Selbst wenn viele der Vorwürfe vor Gericht nicht bestehen, belastet die Stawa die Angeklagten mit viel Umtrieben, hohen Kosten und psychologischem Stress. Im Fall des 1. Mai 2023 ging das hinterhältige Kalkül für die Stawa auf: Aus Angst vor der allmächtigen Behörde im Waaghof und um sich höhere Kosten zu ersparen, akzeptierten Dutzende von Teilnehmer:innen ihre Strafbefehle. Nur wenige wagten, Einsprache zu erheben. Wie sich nun herausstellt, wurde keiner der angefochtenen Strafbefehle vom Gericht vollumfänglich bestätigt.
Aus unserer Sicht ist das Vorgehen der Stawa ein Justizskandal. Dass die Basler Politik seit langem einfach zuschaut, begründet sie damit, dass die Staatsanwaltschaft in der bürgerlichen Konzeption des Rechtsstaates politisch unabhängig und neutral sein müsse. Doch die politische Neutralität muss angezweifelt werden, wenn eine Behörde in den letzten Jahren Zeit hatte, Hunderte von Verfahren gegen linksstehende, politisch aktive Menschen loszutreten, sonst aber bei jeder Gelegenheit behauptet, sie sei überlastet und könne deshalb manche Delikte nicht oder zumindest nicht zeitnah verfolgen.
Schwer wiegt in diesem Zusammenhang auch der Fakt, dass die Stawa zwei Anzeigen gegen die Polizei im Zusammenhang mit dem 1. Mai 2023 seit zwei Jahren vor sich schiebt und bisher nach unserem Wissen gar nichts unternommen hat, offenbar weil eben das Verwaltungsverfahren zur Legalität des Polizeieinsatzes noch nicht abgeschlossen sei. Dies hat sie aber bekannterweise nicht davon abgehalten, die Demonstrierenden mit Strafbefehlen einzudecken. Ein weiterer klarer Hinweis darauf, wie tendenziös und politisch voreingneommen die Basler Stawa ist.
Hintergrund
Zum Hintergrund der Gerichtsverhandlung vom Dienstag: Noch ist das Verwaltungsverfahren nicht abgeschlossen, das untersuchen soll, ob der völlig unnötige und unverantwortliche Polizeieinsatz am 1. Mai 2023 überhaupt rechtens war. Dennoch hat die Basler Staatsanwalt Ende letzten Jahres Dutzende von Strafbefehlen verschickt, und zwar wenige Tage vor Weihnachten 2025 (!). Die Strafbefehle enthielten in den meisten Fällen höchst fragwürdige Vorwürfe. Mehrere Empfänger:innen der Strafbefehle wollten diese nicht auf sich sitzen lassen und haben die Befehle angefochten. Deshalb müssen jetzt die Gerichte in einer Reihe von Prozessen klären, ob das Vorgehen der Stawa begründet ist.
Sie erinnern sich: Die traditionelle Kundgebung zum 1. Mai war 2023 wurde schon nach 200 Metern von einem riesigen Aufgebot von Polizeikräften aus mehreren Kantonen gestoppt und eingekesselt (und bereits im Vorfeld waren Menschen in der Stadt präventiv verhaftet worden). Die Polizei bedrohte und schikanierte darauf die Teilnehmenden inner- und ausserhalb des Kessels während rund sieben Stunden. Die Polizeitruppe verweigerte Wasser, den Besuch von Toiletten und selbst medizinische Hilfe, und sie setzte Schlagstöcke, Gummigeschosse und Pfefferspray ein, oft aus nächster Distanz. Über den Köpfen kreiste ein Helikopter, im Hintergrund wartete ein Wasserwerfer auf den Einsatz. Es waren Bilder, die wir sonst aus Bürgerkriegszonen kennen.
Die Einkesselung geschah völlig willkürlich. Ausser, dass ein paar Menschen vermummt waren, ist es zu keinerlei Übertretungen, geschweige denn zu ernsthaften Straftaten gekommen. Unter den eingekesselten Menschen befanden sich auch Kinder und selbst einzelne zufällig vorbeigehende Passant:innen.
Dem brutalen Vorgehen der Polizei folgte eine Grossoffensive der Basler Staatanwaltschaft, die in rund 70 Strafbefehlen gipfelte. Die Verfahren waren und sind für die Betroffenen eine grosse Belastung. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Stawa vor allem darum geht, politisch aktive Menschen einzuschüchtern und zu schikanieren und so ihre Grundrechte einzuschränken.
Der Graue Block Basel
Eine erneute Schlappe für die Basler Staatsanwaltschaft vor dem Basler Strafgericht: Das Gericht spricht einen Mann frei, der von der Stawa im Nachgang der bewilligten Kundgebung vom 1. Mai 2023 wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte» sowie «Hinderung einer Amtshandlung» einen Strafbefehl erhalten hatte. Der Mann, ein Mitglied des Grauen Blocks, war sich keines Vergehens bewusst und erhob Einsprache gegen den Strafbefehl.
Das Strafgericht kommt nun zum Schluss, dass die Stawa keinerlei Beweismittel geliefert habe, welche ihre Vorwürfe gegen den Angeklagten auch nur ansatzweise stützen würde. Deshalb hebt es den Strafbefehl vollumfänglich auf. Der durchschlagende Freispruch bedeutet, dass die Staatskasse – sprich die Steuerzahlenden – die gesamten Verfahrens- und Anwaltskosten übernehmen muss. «Die Stawa hat ihren Job nicht gemacht», meinte der Richter unter anderem in seiner Begründung. Ins Bild passt, dass von der Strafverfolgungsbehörde schon gar niemand zur Gerichtsverhandlung auftauchte.
Der Freispruch vom Dienstag ist nicht die erste Niederlage für die Stawa bei ihrer übereifrigen, ziemlich willkürlichen Verfolgungskampagne zum 1. Mai 2023. Bereits bei früheren Verhandlungen hatte das Gericht die Arbeit der Stawa hinterfragt und die Strafbefehle von weiteren Angeklagten reduziert.
Arbeitet die Staatsanwaltschaft einfach schlampig, wie das Gericht – in milderen Worten – am Dienstag suggerierte? Wir vermuten, dahinter steckt vielmehr eine klare Strategie. Die Stawa deckt einfach möglichst viele politisch aktive Menschen mit konstruierten, teils frei erfundenen Vorwürfen ein, ohne sich dabei allzu viel Arbeit zu machen. Selbst wenn viele der Vorwürfe vor Gericht nicht bestehen, belastet die Stawa die Angeklagten mit viel Umtrieben, hohen Kosten und psychologischem Stress. Im Fall des 1. Mai 2023 ging das hinterhältige Kalkül für die Stawa auf: Aus Angst vor der allmächtigen Behörde im Waaghof und um sich höhere Kosten zu ersparen, akzeptierten Dutzende von Teilnehmer:innen ihre Strafbefehle. Nur wenige wagten, Einsprache zu erheben. Wie sich nun herausstellt, wurde keiner der angefochtenen Strafbefehle vom Gericht vollumfänglich bestätigt.
Aus unserer Sicht ist das Vorgehen der Stawa ein Justizskandal. Dass die Basler Politik seit langem einfach zuschaut, begründet sie damit, dass die Staatsanwaltschaft in der bürgerlichen Konzeption des Rechtsstaates politisch unabhängig und neutral sein müsse. Doch die politische Neutralität muss angezweifelt werden, wenn eine Behörde in den letzten Jahren Zeit hatte, Hunderte von Verfahren gegen linksstehende, politisch aktive Menschen loszutreten, sonst aber bei jeder Gelegenheit behauptet, sie sei überlastet und könne deshalb manche Delikte nicht oder zumindest nicht zeitnah verfolgen.
Schwer wiegt in diesem Zusammenhang auch der Fakt, dass die Stawa zwei Anzeigen gegen die Polizei im Zusammenhang mit dem 1. Mai 2023 seit zwei Jahren vor sich schiebt und bisher nach unserem Wissen gar nichts unternommen hat, offenbar weil eben das Verwaltungsverfahren zur Legalität des Polizeieinsatzes noch nicht abgeschlossen sei. Dies hat sie aber bekannterweise nicht davon abgehalten, die Demonstrierenden mit Strafbefehlen einzudecken. Ein weiterer klarer Hinweis darauf, wie tendenziös und politisch voreingneommen die Basler Stawa ist.
Hintergrund
Zum Hintergrund der Gerichtsverhandlung vom Dienstag: Noch ist das Verwaltungsverfahren nicht abgeschlossen, das untersuchen soll, ob der völlig unnötige und unverantwortliche Polizeieinsatz am 1. Mai 2023 überhaupt rechtens war. Dennoch hat die Basler Staatsanwalt Ende letzten Jahres Dutzende von Strafbefehlen verschickt, und zwar wenige Tage vor Weihnachten 2025 (!). Die Strafbefehle enthielten in den meisten Fällen höchst fragwürdige Vorwürfe. Mehrere Empfänger:innen der Strafbefehle wollten diese nicht auf sich sitzen lassen und haben die Befehle angefochten. Deshalb müssen jetzt die Gerichte in einer Reihe von Prozessen klären, ob das Vorgehen der Stawa begründet ist.
Sie erinnern sich: Die traditionelle Kundgebung zum 1. Mai war 2023 wurde schon nach 200 Metern von einem riesigen Aufgebot von Polizeikräften aus mehreren Kantonen gestoppt und eingekesselt (und bereits im Vorfeld waren Menschen in der Stadt präventiv verhaftet worden). Die Polizei bedrohte und schikanierte darauf die Teilnehmenden inner- und ausserhalb des Kessels während rund sieben Stunden. Die Polizeitruppe verweigerte Wasser, den Besuch von Toiletten und selbst medizinische Hilfe, und sie setzte Schlagstöcke, Gummigeschosse und Pfefferspray ein, oft aus nächster Distanz. Über den Köpfen kreiste ein Helikopter, im Hintergrund wartete ein Wasserwerfer auf den Einsatz. Es waren Bilder, die wir sonst aus Bürgerkriegszonen kennen.
Die Einkesselung geschah völlig willkürlich. Ausser, dass ein paar Menschen vermummt waren, ist es zu keinerlei Übertretungen, geschweige denn zu ernsthaften Straftaten gekommen. Unter den eingekesselten Menschen befanden sich auch Kinder und selbst einzelne zufällig vorbeigehende Passant:innen.
Dem brutalen Vorgehen der Polizei folgte eine Grossoffensive der Basler Staatanwaltschaft, die in rund 70 Strafbefehlen gipfelte. Die Verfahren waren und sind für die Betroffenen eine grosse Belastung. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Stawa vor allem darum geht, politisch aktive Menschen einzuschüchtern und zu schikanieren und so ihre Grundrechte einzuschränken.
Der Graue Block Basel
AG DOPO
Dopo heisst nachher, später. Diese Arbeitsgruppe des Grauen Blocks kümmert sich um Fragen, die sich im Nachgang zu einer repressiven, gewalttätigen oder übergriffigen Situation stellen. Sei es, dass eine Person nach einer Demo unangenehme Reaktionen hat, etwa von Panikgefühlen oder Flashbacks überrollt wird. Sei es, dass eine Gruppierung ihre eigenen Bewältigungsmechanismen überdenken will oder nach einer übergriffigen Situation ins Schleudern kommt. Als Ältere in der Szene und mit solchen Themen beruflich Bewanderte könnt ihr uns einbeziehen und wir schauen mit euch zusammen weiter.
dopo@klybeck.org
dopo@klybeck.org
zack -Zone autonome cültürelle klybeck - ist am 1.7.26 geräumt worden!
Am 30. Mai 2026 ist das ehemalige Humbug im Klybeck-Quartier besetzt worden. Seither ist dort Selbstverwaltung gelebt und geübt worden, es wurde gewerkt, getanzt, gesungen, gekocht und genäht, gegessen und getrunken - Selbstorganisation halt. Nun wurde das Zack geräumt.
Aber: Mir kömme wieder!
Aber: Mir kömme wieder!
Geld für Strafprozesse gegen menschen, die am 1. mai 2023 im polizeikessel eingesperrt waren
Der 1. Mai 2026 ist vorbei - der Graue Block hat gemeinsam mit Freiku, dem Verein für Freie Kundgebungen, viel Geld gesammelt und T-Shirts verkauft, um für die Prozesskosten der Strafbefehle vom 1. Mai 2023 zu sammeln.
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